Frechmut
Der Personalmarketing Blog
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Kürzlich stolperte ich im Blick über die Geschichte einer Frau, die wegen ihres „verheerenden“ Arbeitszeugnisses keinen neuen Job findet.
Natürlich masse ich mir nicht an, diesen Einzelfall zu kommentieren. Der Artikel ist aber auf jeden Fall interessant, und das aus zwei Gründen. Einerseits zeigt er aus kommunikativer Sicht die ungleichen Kommunikationsspiesse von Arbeitgebern und Mitarbeitenden in Fragen des Arbeitsverhältnisses. Während Mitarbeitende gegenüber der Presse (und auf Kununu, ja im Netz generell) ihre Sicht der Dinge über Leistung und Verhalten des Arbeitgebers ausführlich schildern können, sind umgekehrt den Arbeitgebern aus Datenschutzgründen meist die Hände gebunden. Sie können den Einzelfall nicht kommentieren und müssen das mediale Gewitter wohl oder übel über sich ergehen lassen. Und auch arbeitsrechtlich liess mich der Artikel zusammenzucken.
Mein Stirnrunzeln gipfelte in dieser Aussage des Artikels: „Zwar haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf ein vorbehaltloses positives Zeugnis. Jedoch muss dieses besser werden, je länger ein Arbeitsverhältnis gedauert hat. Wenn ein Arbeitsverhältnis länger als fünf Jahre gedauert hat, besteht ein Anspruch auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis.“ Habe ich da etwas verpasst?
Um Arbeitszeugnisse ranken sich bekanntlich unzählige Mythen, Halb- und Unwahrheiten. Mit dreien will ich aufräumen, sie demaskieren und entlarven. Nichts weniger. Wobei das etwas dick aufgetragen ist, denn dazu brauche ich kompetente Hilfe. Als HR-Generalist kann man schliesslich alles – aber immer nur ein bisschen…
Im Dschungel des Arbeitsrechts kennt sich hingegen Vanessa Niedermann bestens aus. Sie ist Anwältin in der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei ePartners Rechtsanwälte AG. Das Arbeitsrecht zählt zu ihren Spezialgebieten. Also genau die richtige Fachfrau für meine Fragen.
Vanessa Niedermann, starten wir doch gleich mit der Aufräumaktion rund um Zeugnismythen:
Vanessa Niedermann: „Das ist nicht ganz richtig. Haben gesundheitliche Probleme eines Arbeitnehmers nichts mit der ausgeführten Arbeitstätigkeit zu tun, so haben diese Gesundheitsprobleme tatsächlich nichts im Arbeitszeugnis verloren. Wirken sich die Gesundheitsprobleme jedoch negativ auf das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers aus, so hat der Arbeitgeber sogar die Pflicht, diese zu erwähnen. Die erste Aussage müsste folglich lauten: Gesundheitsprobleme, welche keinen Einfluss auf die ausgeübte Arbeitstätigkeit haben, haben im Arbeitszeugnis nichts verloren.“
Vanessa Niedermann: „Falsch. Im Arbeitszeugnis darf etwas Schlechtes stehen, wenn es den Tatsachen entspricht und die ausgeübte Tätigkeit betrifft. Das Arbeitszeugnis soll zwar wohlwollend formuliert sein, in erster Linie hat ein Arbeitszeugnis aber der Wahrheit zu entsprechen. Diese Wahrheitspflicht geht der wohlwollenden Formulierung vor. War die Arbeitsleistung des Arbeitsnehmers nicht zufriedenstellend, so hat der Arbeitgeber auch hier sogar die Pflicht, dies zu erwähnen. Hat ein Arbeitnehmer seine Leistungen nicht zur Zufriedenheit des Arbeitgebers erbracht (und wurde der Arbeitnehmer vielleicht sogar deswegen entlassen), so steht der Arbeitgeber vor der schwierigen Herausforderung, diese Wahrheit im Arbeitszeugnis so wohlwollend wie möglich – aber den Tatsachen entsprechend – zu formulieren. Diese wohlwollende Formulierung schliesst nicht aus, dass etwas schlechtes im Arbeitszeugnis stehen kann. Ich würde die zweite Aussage folgendermassen anpassen: Im Arbeitszeugnis darf nichts unnötig Schlechtes stehen. Im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis gilt es unter Umständen spezielle Regelungen zu beachten.“
Vanessa Niedermann: „Falsch. Ein solcher Anspruch besteht nicht. Die Dauer des Anstellungsverhältnisses ist nicht ausschlaggebend für ein gutes bzw. schlechtes Zeugnis. Ein Arbeitnehmer hat vom ersten Arbeitstag an Anspruch auf ein seinen Leistungen entsprechendes Zeugnis.“
So, das hätten wir also ein für alle Male geklärt – oder mindestens bis zum Arbeits-zeugnis Fachbuch 601. Und wenn doch noch Fragen offen sind – hier gibt’s noch mehr Expertise rund um das Arbeitsrecht.
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